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Abmahnfalle: Neues Gesetz zu Informationspflichten für Shops ab 13.06.2014

09.05.2014

Gesetze + RichtlinienIm Juni tritt die neue EU-Richtlinie in Kraft, mit der die Rechte von Verbrauchern europaweit vereinheitlicht werden sollen. Die Änderungen sind vor allem für Online-Shop-Händler wichtig, denn es drohen - wie immer - Abmahnungen.

Ich möchte Ihnen hier die wichtigsten Änderungen im Überblick liefern. Damit es ein Überblick bleibt, verzichte ich auf jegliches Geplänkel dazu, wie es vorher geregelt war und warum es neu geregelt wird, und gebe weiterführende Links unter dem Artikel (z. B. zu Muster-Downloads). Die besonders wichtigen (abmahnrelevanten) Punkte habe ich mit einem ausrufezeichen davor gekennzeichnet.

Bitte beachten Sie auch, dass ich keine Rechtsanwältin bin und daher keine Rechtsauskünfte und keine Garantie für Vollständigkeit geben kann.

Widerrufserklärung für Verbraucher Pflicht

Verbraucher müssen in Zukunft ihren Widerruf ausdrücklich erklären, einfaches Rücksenden der Ware genügt nicht mehr. Aber Achtung, begründen müssen sie ihn weiterhin nicht. Händler können ein Muster-Widerrufsformular nutzen.

Widerrufsrecht erlischt auch bei falscher Belehrung

Auch wenn keine oder eine formal falsche Belehrung durch den Händler erfolgte, erlischt das Widerrufsrecht nach spätestens 12 Monaten.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht wurden erweitert, es können also mehr Waren vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden. Allerdings sind die Regelungen so klar nicht, und viele Rechtsanwälte sind der Meinung, hier würde eine neue Tür für rechtliche Auseinandersetzungen geöffnet. Bleiben Sie hier also erstmal wachsam.

Kosten der Rücksendung

Diese muss ab sofort immer der Kunde tragen, es sei denn, der Händler regelt es anders. Allerdings muss der Händler den Kunden vor Bestellung darauf hinweisen. Der Händler kann außerdem auf den Nachweis der Rücksendung bestehen. Das Risiko trägt er jedoch weiterhin.

ausrufezeichen Hinweis auf Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel

Spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs müssen Händler darauf hinweisen, wenn es Beschränkungen in der Lieferung von Artikeln gibt und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden. Es muss mindestens ein gängiges, kostenfreies Zahlungsmittel akzeptiert werden. Bei entgeltpflichtigen Zahlungsmitteln (z. B. Paypal) dürfen die Kosten, die dem Kunden auferlegt werden, nicht höher sein als die Kosten, die dem Händler tatsächlich entstehen.

ausrufezeichen Entgeltpflichtige Zusatzleistungen

Z. B. Garantieverlängerungen dürfen angeboten werden, müssen aber zur Beauftragung vom Kunden aktiv ausgewählt werden.

ausrufezeichen Liefertermin

Der Unternehmer muss einen Termin nennen, bis zu dem die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht werden wird.

ausrufezeichen Telefonnummer Pflicht

Der Händler muss eine Telefonnummer angeben.

ausrufezeichen Neue Widerrufsbelehrung

Es gibt einige neue und geänderte Informationspflichten zu beachten. Es gibt ein neues, EU-weit geltendes, amtliches Muster für die Widerrufsbelehrung, das Sie in Anlage 1 zu Art. 246a § 1 EGBGB finden.

ausrufezeichen Vertragsbestätigung

Händler müssen spätestens bei Lieferung der Ware eine Vertragsbestätigung auf einem sogenannten "dauerhaften Datenträger" zur Verfügung stellen. Dazu zählen z. B. Papier, CD, E-Mail oder Telefax. Es reicht nicht aus, diese auf der Website oder im Shop bereitzustellen. Die Vertragsbestätigung muss die Inhalte des zustande gekommenen Vertrags wiedergeben.

Kundenhotline

Die Kundenhotline, auf der Kunden Fragen zu seinem Vertrag stellen oder Erklärungen dazu abgeben kann, dürfen nicht mehr kosten als die Grundgebühr. Verstößt der Händler hiergegen, ist der Kunde nicht zur Zahlung verpflichtet - und das Telekommunikationsunternehmen kann sich die Gebühren vom Händer bezahlen lassen.

Weitere Auskünfte erteilen Rechtsanwälte sowie Industrie- und Handelskammern, z. B. hier:

Informationen der HK Hamburg - Verbraucherschutzbestimmungen ab 13.06.2014

Informationsseite des Händlerbunds

 

Kategorien: Recht & Sicher | Schlagworte: Abmahnfallen, Online-Recht, Online-Shops & Oxid eShop, Recht

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