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Linkhaftung lässt sich per Disclaimer nicht ausschließen

16.12.2010

Viele Website-Betreiber setzen aus Angst,  aus Versehen auf nicht erlaubte Inhalte zu verweisen, einen sogenannten Disclaimer in ihr Impressum. "Mit Verweis auf das Urteil des LG Hamburg vom 12.05.1998 (Az. 312 O 85/98) distanziere ich mich vom Inhalt verlinkter Seiten." Diese Disclaimer kann man sogar irgendwo vollautomatisch erstellen lassen.

Interessanterweise schützt solch ein Disclaimer nicht vor eventuellen Haftungsansprüchen, und schlimmer noch: Durch diesen Satz weist der Website-Betreiber ja ausdrücklich darauf hin, dass er nicht bereit ist, seiner Aufsichtspflicht nachzukommen, und somit die Verlinkung auf illegale Inhalte herausgefordert oder sogar selbst veranlasst hat. Denn wer sich pauschal von allen Links auf seiner Seite distanziert, hat ganz offensichtlich seine Hausaufgaben nicht gemacht und entledigt sich pauschal jeglicher Verantwortung.

Die Annahme, ein solcher Disclaimer schütze vor Strafen, beruht sogar auf einer falschen Interpretation des Urteils, das damals gesprochen wurde.

Dagegen hat das AG Berlin-Tiergarten mit Urteil vom 30. Juni 1997 (Az. 260 DS 857/96) entschieden, dass ein Website-Betreiber nicht für unrechtmäßige Inhalte verlinkter Seiten haftet, wenn diese Inhalte dort erst eingestellt wurden, nachdem der Link von ihm gesetzt wurde. Er muss demnach nur prüfen, wohin er verlinkt, wenn er verlinkt, aber diese Links dann nicht ständig überprüfen. In Blogs, die täglich neue Beiträge veröffentlichen, die dann natürlich immer auf fremde (und oft sogar auf mehrere) Websites verlinken, und die damit über die Jahre ein riesiges Archiv aufbauen, wäre das auch überhaupt nicht möglich.

Ergo: Prüfen Sie alle Links, die Sie auf Ihrer Website, in Ihrem Blog oder in Ihrem Online-Shop veröffentlichen, vorher genau. Ist die Seite wirklich seriös? Wie lange gibt es sie schon? Sind die Inhalte dort so wertvoll und vertrauenswürdig, dass sie mit den eigenen Inhalten in Verbindung gebracht werden dürfen? Für Selbständige und Unternehmer ist diese Frage ja nicht nur aus haftungsrechtlichen Gründen wichtig. Der verlinkte Content gibt einem Interessenten oder Kunden genauso Auskunft über die Seriosität Ihres Angebotes wie die direkt auf der Website enthaltenen Inhalte.

Trotzdem kann natürlich auf einer ehemals seriösen Website, die Sie verlinkt haben, plötzlich unerwünschter Inhalt auftauchen. Websites mit ehemals wertvollen Inhalten sind plötzlich gar nicht oder nicht mehr mit den ursprünglichen Inhalten verfügbar. Sie können das nicht verhindern. Wenn die Website an einen neuen Eigner übertragen wird, kriegen Sie das als Außenstehender ja gar nicht mit. Sollten Sie aber davon erfahren, sollten Sie nichts schneller tun als den fragwürdigen Link entfernen. Schon Ihrem guten Ruf zuliebe.

Den Disclaimer im Impressum können Sie getrost vergessen.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem jüngst veröffentlichten Beitrag von RA Oliver Langner auf akademie.de.

Mich interessiert: Wie sind Ihre Erfahrungen? Setzen Sie auf einen Disclaimer, oder verzichten Sie gar ganz auf das Setzen von Links auf externe Websites?

Kategorien: Recht & Sicher

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