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Presseberichte Ihres Unternehmens nicht auf die Website stellen

09.11.2012

Über Ihr Unternehmen wird in der Presse berichtet? Glückwunsch!

Das ist prima Werbung, häufig noch kostenfrei, und macht Unternehmer und Mitarbeiter oft stolz wie Oskar. Klar, dass man so vielen wie möglich darüber berichten will.

Was macht man? Artikel einscannen und auf die Presse-Seite der Website stellen.

Stop!

Was so einfach geht, ist oftmals verboten, denn es verletzt Urheberrechte.

Das gilt auch, wenn Sie Quellenangaben hinzufügen, denn es stellt eine unzulässige Vervielfältigung dar, wie IHK-Justiziar Stefan Heiden mitteilt [Update 09.12.2016 - Seite wurde gelöscht].

Und das Risiko ist groß - denn Herausgeber und ihre Agenturen durchsuchen das Netz gezielt nach solchen unerlaubten Kopien.

Was ist erlaubt?

Sie dürfen natürlich darüber berichten, dass über Sie berichtet wurde. Wurden die Beiträge im Netz veröffentlicht, können Sie zusätzlich darauf verlinken. Manche Verlage erteilen auch auf konkrete Nachfrage die Erlaubnis einer Veröffentlichung. Lassen Sie sich diese aber auf jeden Fall schriftlich erteilen!

Zudem dürfen Sie ein firmeneigenes Presse-Archiv führen, in dem Sie gedruckte Berichte sammeln, die Sie aus gekauften Zeitungsexemplaren ausgeschnitten haben.

Etwas anderes ist es natürlich auch, wenn der Beitrag von Ihnen selbst verfasst und vom Verlag veröffentlicht wurde. In diesem Fall sind Sie der Urheber, und sofern Sie dem Verlag nicht Exklusivrechte erteilt haben (immer das Kleingedruckte lesen!), steht hier der Veröffentlichung auf Ihrer Website (Wortlaut, nicht Scan) nichts entgegen.

Noch ein Hinweis in eigener Sache. Ich bin keine Rechtsanwältin, daher kann ich natürlich keine Gewähr für diese Angaben übernehmen.

 

Kategorien: Recht & Sicher | Schlagworte: Urheberrecht

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