Wichtig: Neue EU-Richtlinie seit 9. Januar für Shops - sind Sie schon auf dem neuesten Stand?
12.01.2016
Januar 2016 - das Weihnachtsgeschäft ist geschafft. Zurücklehnen, durchatmen, entspannen? Fehlanzeige - denn just letzten Samstag trat wieder eine neue EU-Richtlinie in Kraft.
Das hat schon ziemlich hohe Wellen geschlagen, denn die Voraussetzungen, die dafür erfüllt sein müssen, wurden von der EU-Kommission erst in buchstäblich allerletzter Minute geschaffen.
Betroffen sind alle Händler, die Waren im Online-Shop (auch) an Verbraucher (also B2C) verkaufen.
Nun ist eine neue Richtlinie glücklicherweise nicht automatisch immer mit viel Aufwand verbunden. Dafür immer mit einem Abmahnrisiko, wenn man sie ignoriert!
Alles, was Sie tun müssen, ist den Link zur "Plattform für Online-Streitschlichtung" leicht zugänglich in Ihrem Shop bereitzustellen. Der Link lautet: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Leicht zugänglich heißt z. B. in Ihrem Impressum (das wird vielstimmig empfohlen, ist leicht umzusetzen und wird sich daher voraussichtlich auch so als Standard durchsetzen).
Ob auch Händler, die dafür Marktplätze verwenden, betroffen sind, ist offenbar noch unklar, da nicht ausdrücklich geregelt. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, platzieren Sie auch hier den Link leicht zugänglich. Da das in aller Regel keine große Sache sein sollte, würde ich an Ihrer Stelle nicht lange überlegen.
Wenn Sie weitere Infos zum Thema wünschen (es gibt ellenlange, sehr gut geschriebene Artikel dazu), googeln Sie einfach mal "verbraucherschlichtung 9.1.".
So, und nun, da das getan ist, dürfen Sie sich zufrieden zurücklehnen und durchatmen.
Kategorien: Recht & Sicher | Schlagworte: Abmahnfallen, EU-Richtlinien, Impressum, Recht für Shops
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