Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.08.2022
Hier können Sie unsere AGB als PDF herunterladen.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen (Support, Updates, Beratungen, Hilfestellungen, Hosting, Websitepflege etc.) und Produkte, die durch WEB-Grips (nachfolgend „wir") erbracht, entwickelt oder/und vertrieben werden. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.
1.2 Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen des Auftraggebers sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch uns.
1.3 Mit einer Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB an, die im Internet unter https://www.web-grips.de/agb abgerufen werden kann.
2. Vertragsabschluss, Leistungserbringung
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung durch uns zustande.
2.2 Art und Umfang der Leistung ergibt sich aus dem jeweils zugrunde liegenden Angebot oder der Auftragsbestätigung oder aus den Anforderungen, die der Auftraggeber uns übermittelt hat.
2.3 Alle Dienstleistungen werden als Dienstvertrag ausgeführt.
2.4 Wir behalten uns vor, (freie) Mitarbeiter oder Dritte mit der Ausführung der uns übertragenen Arbeiten zu beauftragen. Diese Dritten werden nicht Vertragspartner des Auftraggebers.
3. Berechnung
3.1 Festpreise müssen vorab schriftlich vereinbart werden und gelten immer nur für ausdrücklich benannte Leistungen und Funktionen.
3.2 Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung werden alle vom Auftraggeber beauftragten Leistungen nach Aufwand zu unserem jeweils gültigen Stundensatz (siehe Website) abgerechnet. Abweichende Stundensätze gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung. Die Abrechnung erfolgt je angefangene 15 Minuten.
3.3 Wenn für die Umsetzung kein Festpreis vereinbart wurde, wird auch der Aufwand für die Beseitigung von Fehlern und Mängeln nach unserem jeweils gültigen Stundensatz je angefangene 15 Minuten abgerechnet.
3.4 Soll eine vom Auftraggeber beauftragte Leistung bis zu einem maximalen Aufwand durchgeführt werden, so ist uns dies vorab zusammen mit dem Auftrag ausdrücklich mitzuteilen. Wir können nicht garantieren, dass die Arbeiten innerhalb dieses Zeitrahmens abgeschlossen werden können. Erscheint dies vorab unmöglich oder unwahrscheinlich, informieren wir den Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten. Wird dies jedoch erst ersichtlich, wenn wir bereits mit der Umsetzung begonnen haben, informieren wir Sie zum Zeitpunkt der Kenntnis. Entscheidet sich der Auftraggeber, die Leistung aufgrund des erhöhten Aufwands nicht fortsetzen zu lassen, wird der bis dahin angefallene Aufwand in Rechnung gestellt.
3.5 Sollte der Auftraggeber die Ausführung einer Leistung ausdrücklich am Wochenende oder einem Feiertag oder außerhalb unserer Geschäftszeiten (9 - 16 Uhr) wünschen, so werden die erbrachten Leistungen mit einer erhöhten Servicegebühr (100% Zuschlag) je angefangene 15 Minuten abgerechnet.
3.6 Die Vergütung von Mehraufwand erfolgt auch bei Aufträgen, bei denen ein Festpreis vereinbart wurde, zum jeweils geltenden Stundensatz (Abrechnung je angefangene 15 Minuten). Solcher Mehraufwand umfasst z. B.
- Aufwand, der entsteht, weil der Auftraggeber Änderungen an bereits abgenommenen Leistungen / Teilleistungen wünscht (z. B. nachträgliche Layoutänderungen) oder weil der Auftraggeber Änderungen an Funktionen wünscht, die gemäß seinen Wünschen (oder ohne nähere Angaben gemäß 4.3) bereits von uns umgesetzt wurde,
- Aufwand durch zusätzliche, nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, die vom Auftraggeber nach Auftragserteilung genannt werden (zusätzliche oder komplexere Funktionalitäten),
- Aufwand, der daraus resultiert, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, z. B. wenn die technischen Voraussetzungen zur Durchführung des Auftrags nicht erfüllt werden und zusätzliche Serviceleistungen erforderlich machen (Konvertierung von Datenbanken, Datenübernahmen, Installation zusätzlicher Software, Umzug auf einen anderen Webserver etc.),
- Aufwand für vom Auftraggeber gewünschte Reisen, Gebühren für Leistungen und Produkte Dritter (z. B. Lizenzgebühren für Fremdsoftware) usw.
4. Termine, Abnahme, Übergabe der Leistungen
4.1 Liefertermine und Fristen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Sie verlängern sich bei Verzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben, z. B. höhere Gewalt oder auch Verzögerungen, die der Auftraggeber verschuldet.
4.2 Wir legen dem Auftraggeber regelmäßig Zwischenergebnisse, Entwürfe und Vorschläge vor, die von diesem innerhalb der von uns vorgegebenen angemessenen Zeit zu kontrollieren, zu genehmigen oder zu korrigieren sind. Die Abnahme dieser Meilensteine ist Voraussetzung für die weitere Leistungserbringung.
4.3 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit, sofern vom Auftraggeber keine genauen Vorgaben für die Umsetzung gemacht wurden. Aufwände aufgrund von Änderungswünschen, die aus einer ungenauen oder fehlenden Vorgabe von Auftragsdetails resultieren, trägt der Auftraggeber als Mehraufwand (siehe 3.6).
4.4 Der Auftraggeber wird spätestens nach Fertigstellung des Auftrags die erbrachten Leistungen auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel bzw. Fehler testen und uns dabei auftretende Probleme zur Korrektur vorlegen. Dieser Test muss wenigstens alle typischen bzw. zu erwartenden Arbeiten an der Website umfassen.
4.5 Die Endabnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk bzw. durch Beauftragung der Liveschaltung der Website oder der Website-Funktionalität (Launch). Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelung nicht, wenn sie nicht zwei Wochen im Voraus angekündigt wurden.
4.6 Die Übergabe der Leistungen erfolgt durch Bereitstellung der Dateien auf dem Webserver des Auftraggebers und Freischaltung des Zugangs für den Auftraggeber bzw. für die Allgemeinheit.
5. Widerruf und Kündigung
5.1 Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden, das gesetzliche Widerrufsrecht im Sinne des § 355 BGB entfällt.
5.2 Bei vorzeitigem Abbruch eines Auftrags, sofern vertraglich zulässig, wird der gesamte bis dahin angefallene Aufwand, mindestens 30% der Auftragssumme, fällig, wenn die Ursache des Abbruchs nicht durch uns zu vertreten ist. Vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen bleiben von dieser Regelung unberührt.
5.3 Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund ist für uns insbesondere dann gegeben, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug gerät. Alle uns bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwände werden sofort fällig. Es tritt automatisch Punkt 5.2 in Kraft.
6. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
6.1 Unsere Leistungen, verauslagte Nebenkosten und Kosten für Leistungen und Produkte Dritter können jederzeit in Rechnung gestellt werden.
6.2 Bei Festpreisaufträgen werden, soweit nicht anders vereinbart, 30% des Auftragswertes bei Auftragserteilung fällig. Weitere 40% werden nach Installation des Shops bzw. der Website, die restlichen 30% nach Endabnahme (siehe 4.5) des Auftrags berechnet.
6.3 Nutzungsunabhängige Entgelte sowie Gebühren für regelmäßige Leistungen, z. B. Pflegeverträge, sind jeweils im Voraus eines Abrechnungszeitraumes zu entrichten.
6.4 Bei Aufträgen, die nach Aufwand abgerechnet werden, erfolgt die Abrechnung in der Regel monatlich. Einen längeren Abrechnungszeitraum behalten wir uns vor. Der Auftraggeber kann jederzeit eine Abrechnung der bis zum jeweiligen Zeitpunkt angefallenen Aufwände verlangen.
6.5 Kommt es während der Umsetzung eines Auftrags zu Verzögerungen, die nicht von uns zu verantworten sind, sind wir berechtigt, die bereits erbrachten Leistungen abzurechnen.
6.6 Bei Rückstand fälliger Zahlungen oder bei erfolglosem Bankeinzug gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug. In diesem Fall erhält der Auftraggeber von uns eine Mahnung, die mit 10 Euro Mahngebühr (zzgl. gesetzl. Ust.) plus Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz, ggf. plus Bankgebühren, zusätzlich belastet wird. Weitere Mahnungen werden bei anhaltendem Zahlungsverzug nicht zugestellt, die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens oder Inkasso wird dann sofort wirksam.
6.7 Bei Zahlungsverzug oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen oder Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
6.8 Die erstellten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
7. Nutzungsrechte, Referenznennung
7.1 Das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit durch uns geschaffenen Leistungen, verbleibt bei uns. Sämtliche Entwürfe, Konzepte und andere Unterlagen dürfen nur nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind zu keinem Zeitpunkt Bestandteil des Auftrags.
7.2 Alle Leistungen werden immer nur für ein juristisch eigenständiges Unternehmen und für eine fest definierte Domain erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen oder für weitere (Sub-)Domains muss gesondert vertraglich geregelt sein. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
7.3 Wir räumen dem Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die erbrachte Leistung zu nutzen. Die Einräumung wird erst wirksam, wenn der Auftraggeber die geschuldete Vergütung vollständig an uns entrichtet hat.
7.4 Sofern wir als Subunternehmer für den Auftraggeber tätig werden (also für einen Kunden unseres Auftraggebers, im folgenden "Endkunden"), ist eine einmalige Weiterveräußerung an diesen Endkunden zulässig. Weitergehende Verwertungsrechte, z.B. Veräußerung an weitere Endkunden, auch in Teilen, werden nicht eingeräumt.
7.5 Wir behalten uns vor, Teile des Quellcodes oder den gesamten Quellcode zu verschlüsseln, wenn die Funktionsfähigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
7.6 Wir sind berechtigt den Auftraggeber nebst Auftragsbeschreibung und unter Verwendung seiner Logos und/oder Website-Screenshots im Rahmen eigener Werbung zu nennen. Dies gilt insbesondere – aber nicht ausschließlich – für den Internetauftritt und andere digitale Medien.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Wir weisen darauf hin, dass es nicht möglich ist, Software vollständig fehlerfrei zu erstellen.
8.2 Unsere Leistung ist vom Auftraggeber unverzüglich nach Empfang zu prüfen und eventuelle Beanstandungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Frist für Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Auftraggebers beträgt zwei Jahre. Dabei ist zu beachten, dass sich in dieser Zeit technische Voraussetzungen von Webservern und Browsern ändern können und nur Funktionsfehler im Rahmen der Gewährleistung behoben werden können, die nicht durch technischen Fortschritt und andere technische Weiterentwicklungen bedingt sind.
8.3 Nimmt der Auftraggeber selbst Eingriffe am Quelltext oder am Websystem vor, erlischt jeglicher Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch.
8.4 Treten im Zusammenhang mit den von uns erbrachten Leistungen Störungen auf, so verpflichtet sich der Auftraggeber, uns diese von ihm erkannten Störungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine permanente Kontrolle der einzelnen Leistungen ist uns nicht möglich. Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z.B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z.B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist.
8.5 Rücktritt und Schadensersatz kommen erst dann in Betracht, wenn wir die Nacherfüllung ablehnen oder mindestens zwei Versuche fehlgeschlagen sind. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu liefern, wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems führt.
8.6 Die Verjährungsfrist für nichtwesentliche Vertragsverletzungen wird auf zwei Jahre begrenzt.
8.7 Die von uns erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben des Auftraggebers (siehe 2.2). Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.
8.8 Für Materialien und Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, sind wir nicht verantwortlich. Wir sind nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Auf Risiken, die für uns erkennbar sind, werden wir den Auftraggeber hinweisen.
8.9 Sollten für vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien und Inhalte Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und/oder Markenrechte, verletzt werden, haftet allein der Auftraggeber für die Folgen. Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei.
8.10 Insbesondere haftet der Auftraggeber uns gegenüber auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch Vermögensschäden, wenn der Auftraggeber gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten oder sonstige vertraglich geregelte Pflichten verstößt.
8.11 Die Haftung durch uns ist in jedem Fall auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung aussschließlich Vorleistung und Material) begrenzt.
8.12 Bei Umsetzung der Arbeiten auf dem Kundenserver trägt der Auftraggeber selbst die volle Veranwortung für die Datensicherung.
8.13 Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Fehler oder Unzulänglichkeiten in von Drittanbietern hergestellter Software. Dazu gehören z. B. Websysteme, wie OXID eShop, Wordpress, Plugins oder Module für diese, sowie z. B. Betriebssysteme der Webserver, Datenbanken, installierte Scriptsprachen etc. Auf Wunsch beraten wir den Auftraggeber kostenpflichtig bzgl. der Optionen, einen solchen Fehler zu beheben.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Für alle Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Bernau bei Berlin.
9.2 Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, bleiben alle übrigen Bestimmungen wirksam.