Flexible Abrechnung - du bezahlst nur, was du brauchst
Du hast die Wahl:
Service-Vereinbarung
Aufgelaufene Aufwände werden monatlich zum aktuellen Stundensatz abgerechnet. Es gibt keinen Mindestumsatz.
Stunden-Abo
Du nimmst jeden Monat eine Mindestanzahl Stunden ab und sicherst dir damit einen günstigeren Stundensatz.
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Service-Vereinbarung: Du zahlst, was du gebraucht hast
Mit 99% unserer Kunden arbeiten wir im Rahmen einer Service-Vereinbarung zusammen. Diese wird einmalig abgeschlossen und ist unbefristet gültig.
Damit kannst du uns jederzeit mit einer Anpassung beauftragen, um Hilfe bitten oder um Rat fragen, ohne monatlichen Fixpreis und ohne ständiges Neuverhandeln. Alle Aufwände eines Monats werden zum Beginn des nächsten Monats abgerechnet.
Unser Standard-Stundensatz: 125 Euro zzgl. USt.
Unser Stundensatz für OXID: 140 Euro zzgl. USt.
Wenn du an einer Zusammenarbeit interessiert bist, nimm Kontakt mit uns auf und erzähle uns von deinem Projekt.
Ab 1. Januar 2026: Stunden-Abo zum Vorzugspreis
Wir unterstützen mit Herzblut auch kleinere Shops, die nur gelegentlich Hilfe brauchen. Gleichzeitig arbeiten wir mit Kund*innen, die uns regelmäßig buchen – oft mehrmals im Monat.
Für sie haben wir ein Abo-Modell entwickelt: Wer eine bestimmte Stundenanzahl im Monat fest bucht, profitiert von einem günstigeren Stundensatz. So bleibt unsere Zusammenarbeit für alle fair – und für Sie planbar.
In Kürze kannst du dir die günstigeren Preise für 2026 sichern.
Wir machen auch Festpreise
Für einige größere Projekte (z. B. Migration von OXID zu Shopware) machen wir auch Festpreis-Angebote.
So funktioniert die Zusammenarbeit
Nach Abschluss einer Vereinbarung bekommst du einen Zugang zu unserem Grips-Tool, in dem wir Projekte und Aufgaben verwalten.
Du kannst dann jederzeit dort oder per E-Mail eine Anforderung an uns senden.
Natürlich kannst du uns auch anrufen (für längere Telefonate bitte möglichst vorab einen Termin vereinbaren).
Am Monatsbeginn wird die Rechnung für den Aufwand des vorangegangenen Monats gestellt und ist binnen 14 Tagen zu begleichen.