17.02.2015
| Recht & Sicher
Im Dezember hat das Amtsgericht (AG) Berlin Pankow/Weißensee entschieden, dass E-Mails, die von Online-Shops zur Bestätigung der Registrierung versendet werden, unzulässige Werbung darstellen können (AZ: 101 C 1005/14). Da der Empfänger einem Erhalt von E-Mails im konkreten Fall nicht zugestimmt hatte, wurde diese Registrierungsmail nicht nur als wettbewerbswidrig angesehen, sondern verstößt auch noch gegen das Datenschutzgesetz.
Nähere Informationen zum Urteil und eine Diskussion, was das für Shopbetreiber bedeutet, finden Sie hier.
OXID eShop versendet Registrierungsmails immer. Man kann es nicht im Backend abschalten. Dabei ist der Versand nicht unbedingt nötig, weil es sich nicht um eine Double Opt-In Mail handelt, in der der Neukunde seine Registrierung noch bestätigen muss.
Wer daher auf Nummer sicher gehen will, kann mit unserem neuen OXID-Modul "Keine Registrierungsbestätigung" den Versand von Registrierungsbestätigungen abschalten. Das Modul ist rasch installiert, nach Aktivierung des Moduls werden keine Registrierungsmails mehr vom Shop versendet. Wenn Sie die Mails wieder versenden wollen, deaktivieren Sie das Modul einfach wieder.
Hier können Sie sich das Modul kostenlos herunterladen.
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01.12.2013
(letztes Update 03.07.2026)
| Recht & Sicher
Ich stelle immer wieder fest, dass die Sicherheit meist an letzter Stelle steht, wenn Kunden eine Website oder einen Online-Shop anfragen bzw. planen.
Wenn man sie darauf anspricht, wissen sie zwar, dass es wichtig ist, auf Sicherheitsaspekte zu achten. Davon haben sie schon mal gehört. Aber von sich aus fragen sie selten nach. Sie vertrauen einfach blind, legen die Verantwortung in fremde Hände (meine) und hoffen insgeheim, dass nichts passiert. Oder sie denken einfach nicht an diesen Punkt.
Wieso ist die Sicherheit wichtig? Damit Shop und Website zuverlässig laufen, nicht ausgerechnet am Wochenende (oder wann immer die jeweilige Zielgruppe am aktivsten im Internet ist) ausfallen? Nein, darum geht es nicht (jedenfalls nicht vordergründig).
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09.01.2013
| Recht & Sicher
Nach Entscheidung des LG Frankfurt am Main (Urteil vom 08.11.2012, Az. 2-03 O 205/12) ist es wettbewerbswidrig, wenn ein Online-Shop neben dem versicherten auch den unversicherten Versand anbietet. Es handle sich hier um irreführende Werbung im Sinne des § 5 UWG.
Denn das Risiko für den Versand einer Ware trägt (in Deutschland) ohnehin immer der Händler (§§ 474, 447 BGB). Dem Kunden wird durch dieses Angebot vorgegaukelt, er erhalte bei Auswahl des versicherten Versands (mit Aufpreis) eine bessere Leistung, was nicht der Fall ist. Dass der Verkäufer in seinen AGB darauf hinweist, dass der versicherte Versand nur noch außerhalb Deutschlands angeboten werde, ändere daran nichts.
Ausführliche Infos zum Fall und zum Urteil finden Sie hier.
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