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Urheberrecht, Informationspflichten, DSGVO - die 7 häufigsten Abmahngründe

04.10.2019

von: Dayana Lüdecke

Heute erreichte mich ein Newsletter von eRecht24 zum Thema - Abmahnfallen, auch hinsichtlich der DS-GVO.

Die Ämter machen langsam ernst, und es werden immer mehr und immer höhere Bußgelder verhängt. Darum widme ich den heutigen Blogbeitrag genau diesem Thema. Ich zeige dir die häufigsten Abmahnfallen und erkläre dir, wie du diese umgehst.

Abmahnfalle 1 - Urheberrecht & Bildrechte

Wenn du Bilder oder Grafiken in deiner Website einbinden möchtest, brauchst du immer die Erlaubnis des Urhebers. Diese kannst du entweder direkt beim Urheber einholen, oder du nutzt Bilder, die über Portale wie z. B. Adobe Stock angeboten werden - dann erhältst du die Erlaubnis mit einer Lizensierung der Bilder dort.

Wichtig ist, dabei immer darauf zu achten, dass der Lizenztyp zu deinem Vorhaben passt, denn oftmals gibt es hier Einschränkungen. Wenn du die Bilder auf deiner Website einbinden möchtest, muss die Lizenz das zulassen. Wenn du das Bild auf T-Shirts zum Verkauf drucken willst, brauchst du eine Lizenz, die Handelsartikel und Produkte zum Verkauf erlaubt. Oft sind auch Printlizenzen z.B. für Flyer separat zu erwerben.

Erst wenn du das Bild für die Einbindung in deine Website lizensiert hast, darfst du es nutzen. Zusätzlich bist du verpflichtet, den Urheber des Bildes (Fotograf oder Illustrator) zu benennen. Hierbei reicht es nicht aus, den Urheber im Bildnamen zu nennen, sondern er muss als Text am Bild vermerkt sein. Übrigens: Die Angaben, die die Bildportale dazu machen, sind nach Angabe von eRecht24 nicht immer zu 100% rechtsgültig.

Abmahnfalle 2 - Impressum

Was genau gehört ins Impressum? Darüber scheiden sich oft die Geister, und man findet recht widersprüchliche Angaben dazu. Laut eRecht24 sind folgende Angaben Pflicht:

  • Name und Vorname, Anschrift und Kontaktdaten des Seitenbetreibers
  • E-Mail-Adresse, Telefon-Nummer, ggf. Fax-Nummer
  • Rechtsform (GmbH, GbR...)
  • Wer vertritt das Unternehmen?
  • Registereintrag, USt-ID wenn vorhanden

Auf die Angabe der Telefonnummer kann auch verzichtet werden, wenn eine andere Kontaktmöglichkeit angegeben wird. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Kontaktaufnahme darüber zügig (innerhalb von 60 Minuten) erfolgen kann!

Wichtig ist, dass du deinen Link zum Impressum auch Impressum nennst und die Seite von allen anderen Seiten aus mit nur einem Klick erreichbar ist. Es bietet sich daher an, den Link zum Impressum in einem Top-Menü oder im Footer deiner Seite unterzubringen.

Abmahnfalle 3 - Google Analytics

Die Einbindung eines Google Analytics Tracking Codes ist in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen legal. Wenn du Google Analytics nutzt, solltest du die Einhaltung folgender Punkte auf jeden Fall prüfen.

Auftragsdatenverarbeitungsvertrag

Diesen musst du aktiv mit Google abschließen. Du findest hierzu bei Google eine Downloadvorlage. Diese musst du ausfüllen, unterzeichnen und per Post zu Google zurück schicken.

IP-Anonymisierung

Achte darauf, dass deine gesammelten Daten nur mit anonymisierter IP an Google übertragen werden. Gern helfen wir dir hier bei der Einbindung/Prüfung, wenn du dir unsicher bist.

Opt-Out Cookie

Du musst deinen Besuchern die Möglichkeit geben, das Tracking zu unterbinden. Dazu dient der sogenannte Opt-Out Cookie oder ein Browser-Plugin. Beides muss in deiner Datenschutzerklärung korrekt eingebunden sein.

Abmahnfalle 4 - Datenschutzerklärung

Die Angaben, die in der Datenschutzerklärung gemacht werden müssen, sind sehr umfangreich und auch von Website zu Website unterschiedlich. Je nachdem, wie deine Website aufgebaut ist, sind hier verschiedene Paragraphen vorgeschrieben. eRecht24 bietet einen kostenfreien Generator, mit dem du dir deine Datenschutzerklärung im Frage-Antwort-Stil zusammenstellen kannst.

Abmahnfalle 5 - Facebook/Social Media Plugins

Jegliche vorgefertigte Plugins sind in Deutschland nicht zugelassen. Auch die Zwei-Klick-Lösung nicht, weil bereits allein bei der Einbindung des Facebook-Like-Button benutzerspezifische Daten zu Facebook übertragen werden, und zwar schon ohne dass der Nutzer den Button überhaupt anklickt. Er muss noch nicht einmal bei Facebook registriert sein. Datenschützer empfehlen daher, lediglich Links zu den eigenen Seiten der Social-Media-Plattformen auf seiner Website einzubinden. Wenn du nicht auf die Teilen-Funktion verzichten möchtest, hat eRecht24 ein Tool entwickelt, das keine Nutzerdaten überträgt. Zur Nutzung dieses Tools ist jedoch eine Mitgliedschaft bei eRecht24 notwendig.

Abmahnfalle 6 - Marken-, Domain- und Produktnamen

Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen sind im Web an der Tagesordnung. Hier sollte im Vorfeld gut recherchiert werden. Das ist jedoch ein weites Feld und schwer zu überschauen. Denn nicht nur Firmen- oder Produktbezeichnungen können markenrechtlich geschützt sein, sondern auch Domainnamen oder Slogans. Dazu kommt, dass nicht nur Marken in Deutschland in die Markenrecherche einzubeziehen sind, sondern auch eingetragene Marken aus EU-Ländern. Auch hier bietet eRecht24 für Mitglieder ein Tool zum Marken-Check (ebenfalls nur mit Mitgliedschaft).

Abmahnfalle 7 - E-Mail und Newsletter

Dieser Punkt wird oft vernachlässigt, ist aber ebenso wichtig wie die vorangegangenen. Die Angaben, die für das Impressum der Website wichtig sind, können genauso abgestraft werden, wenn sie in versendeten E-Mails fehlen!

Für den Versand von Werbemails und Newsletter ist außerdem ein sogenanntes Double-Opt-In erforderlich. In dem muss der Empfänger nach Registrierung der E-Mail Adresse nochmal ausdrücklich bestätigen, dass er den Erhalt der Werbemails oder Newsletter wünscht. Vorher dürfen keine Werbemails oder Newsletter unaufgefordert versendet werden. Auch nicht an Unternehmen! Dies dient dem Schutz vor Fremdeintragungen.

In den versendeten Mails muss immer auch die Abmeldung per Klick möglich sein. Der Empfänger muss jederzeit die Möglichkeit haben, dem Bezug zu widersprechen.

Daher ist es ratsam für Werbemails und Newsletter ein professionelles Tool zu nutzen - auch hier ist dann auf die Einhaltung der DS-GVO Vorschriften zu achten.

Fazit

Du siehst, es gehört doch ziemlich viel dazu, deine Website DSGVO-konform und abmahnsicher zu gestalten. Viele Dinge müssen beachtet werden!

Gern unterstützen wir dich dabei und führen einen Check deiner Website durch. Für OXID eShops und RobinGrips® Websites (ehemals WEB-Villa) nehmen wir auch gern für dich die notwendigen Anpassungen vor.

Jetzt DSGVO-Check buchen

Kategorien: Recht & Sicher | Schlagworte: Datenschutz, Newsletter Marketing

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Bettina Ramm

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