Die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) mit Shopware einfach umsetzen - so geht's
27.11.2024
Am 13. Dezember 2024 tritt eine neue Verordnung in Kraft und versetzt wiedermal viele Händler in Aufregung bis leichte Panik - und das wie schon so oft kurz vor Weihnachten, wo vielen eh schon der Kopf brummt. 😵
Daher hier eine kurze und sehr einfache Handlungsanleitung, wie du deinen Shopware Shop für die neuen Anforderungen anpasst.
Disclaimer: Ich bin keine Rechtsanwältin und kann daher keine Gewähr für die hier gegebenen Informationen geben (bitte teile mir etwaige Fehler oder Falschinterpretationen mit). Allerdings habe ich mich in zahlreichen Quellen belesen und gebe die hier zusammengestellten Infos und Handlungsempfehlungen mit bestem Wissen und Gewissen an dich weiter.
Neue Informationspflichten
Für Online-Händler ist vor allem der Teil der Verordnung relevant, in dem es um bestimmte neue (ausgeweitete) Informationspflichten geht.
Das heißt, folgende Informationen musst du ab 13. Dezember* für deine Produkte bereitstellen:
- Name, Anschrift + eine elektronische Adresse (Website oder e-Mail) des Herstellers
- falls der Hersteller außerhalb der EU sitzt, eine verantwortliche Person innerhalb der EU
- Angaben zur eindeutigen Identifikation des Produkts, inklusive Abbildung
- sowie alle Warnhinweise und Sicherheitsinformationen, wie sie bisher bereits auf den Verpackungen der Produkte aufgedruckt wurden.
Zwei wichtige Infos gegen aufkommende Panik:
* Diese Vorschrift gilt allerdings nur für Produkte, die NACH dem 13. Dezember ERSTMALIG in der EU auf den Markt gebracht (importiert oder produziert und zum Verkauf angeboten) werden. Alle Produkte, die du bereits in deinem Lager hast oder seit Jahren (oder vielleicht auch erst seit Kurzem, aber vor dem 12.12. erstmalig) bei deinem Lieferanten bestellst, sind nicht betroffen.
Hersteller im Sinne des GPSR ist für dich nicht der, dem die Fabrik gehört, sondern der, bei dem du deine Ware beziehst. Wenn du sie von einem Importeur oder Großhändler innerhalb der EU beziehst, brauchst du daher keine zusätzliche verantwortliche Person benennen.
So setzt du die Vorschriften mit Shopware pragmatisch um
Ich habe die Vorgaben oben durchnummeriert, und werde hier ebenfalls mit diesen Nummern kurz angeben, wie du die jeweilige Vorschrift am einfachsten umsetzen kannst.
1 - Herstellerangaben
Idealerweise sind deine Hersteller als "Hersteller" (Katalog → Hersteller) erfasst und deinen Produkten zugewiesen. Dann kannst du die Angaben zu Name, Anschrift + elektronischer Adresse einfach im Beschreibungsfeld erfassen.
Da ich in unserem Shop das Beschreibungsfeld für eine allgemeine Beschreibung der jeweiligen Marke verwende, habe ich mir dafür jedoch ein Zusatzfeld angelegt (Einstellungen → System → Zusatzfelder) und mit den entsprechenden Angaben befüllt.
Diese Daten müssen nun natürlich noch in deinem Theme ergänzt werden, damit sie auf jeder Artikelseite angezeigt werden. Wenn du ein Theme wie z. B. Themeware Clean Pro verwendest, wird die Beschreibung bereits automatisch auf einem Hersteller-Tab angezeigt (Zusatzfelder müssen natürlich dann trotzdem zusätzlich eingebunden werden).
2 - Verantwortliche Person
wie 1.
3 - Eindeutige Identifikatoren inkl. Produktbild
Ich nehme an, du hast bereits für alle deine Produkte Abbildungen. Die Art des Produkts wirst du wahrscheinlich eh im Produkttitel aufführen, denn das ist ja ohnehin wichtig für SEO. Für die eindeutige Identifikation genügt nach meinem Verständnis die Anzeige deiner eigenen internen Produktnummer, die bei Shopware von Hause aus ja bereits eindeutig ist.
4 - Warnhinweise + Sicherheitsinfos
Für Warn- und Sicherheitshinweise erstellst du dir am besten Grafiken, die du dann als zusätzliches Bild in den betreffenden Produkten ergänzt.
Das geht ganz leicht per Mehrfachänderung:
- Bild in die Medien (Inhalte → Medien) hochladen.
- Produkte filtern + betreffende Produkte per Häkchen auswählen.
- Mehrfachverarbeitung anklicken.
- In der Maske unter "Medien" das zusätzliche Bild aus den Medien auswählen. Wichtig: Im Dropdown statt "Überschreiben" "Hinzufügen" auswählen!
Da die Warn- und Sicherheitshinweise ohnehin möglichst sprachunabhängig (also als Icons) angezeigt werden sollen, bietet sich diese Vorgehensweise als pragmatischer Ansatz an.
Für Kerzen gibt es z. B. sogar eine Norm dafür, wie die Icons korrekt auszusehen haben, wie ich vor Kurzem gelernt habe. 😅
Mach es dir nicht zu schwer, und lass dich vor allem nicht von der allgemeinen Panikmache mitreißen.
Und wenn du Fragen hast oder unsere Hilfe brauchst, nimm gerne einfach Kontakt zu uns auf.
PS: Neben den Informationspflichten hast du als Händler noch weitere Dinge zu beachten, denn du bist nun (noch mehr) mit für die Sicherheit der von dir angebotenen Produkte verantwortlich. Dazu gehört z. B. die Prüfung deiner Produkte auf die Einhaltung der Vorschriften, die sichere Lagerung und ordnungsgemäßer Transport und den Rückruf bedenklicher Produkte. Außerdem musst du deine Händler auf Mängel aufmerksam machen. Auf diese Vorschriften gehe ich an dieser Stelle bewusst nicht ein, da sie nichts mit der Präsentation der Produkte in Shopware zu tun haben. Hier findest du weitere Informationen dazu.
Kategorien: Recht & Sicher | Schlagworte: Abmahnfallen, Shopware, So geht das, Zeit sparen
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