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Umsatzsteuersenkung ab 1. Juli - das musst du beachten (+ Tipps für OXID Shops)

17.06.2020

Lassen wir jetzt mal dahin gestellt, ob die Umsatzsteuersenkung ab 1. Juli die Wirtschaft tatsächlich unterstützt, oder ob sie vielmehr eine weitere Belastung für die teilweise schon arg gebeutelten Unternehmen darstellt. Gerade kleine Betriebe und vor allem die Steuerberatungen, die in diesen Zeiten bereits viel leisten, stehen hier wieder vor neuen Herausforderungen, und das auch noch sehr kurzfristig.

In diesem Beitrag möchte ich einen kleinen Überblick über die neuen Regelungen geben und was du für die Umstellung beachten solltest. Wir sind keine Steuerberater und können auch keine Auskunft zu Sonderfällen usw. geben, mein Anliegen ist es vielmehr einen pragmatischen Ansatz für schnelles Handeln zu geben, damit dein Geschäft ab 1. Juli möglichst ungestört weiter laufen kann.

Worum geht es überhaupt?

Sehr überraschend wurde am 3. Juni eine Umsatzsteuersenkung für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember, also das zweite Halbjahr 2020, festgesetzt.

Der Umsatzsteuersatz von 19% sinkt vorübergehend auf 16%, der ermäßtige Steuersatz von 7% auf 5%.

Was ist mit Rechnungen, die z. B. im Juni für Leistungen ab Juli geschrieben werden?

Da der Leistungszeitraum für die Veranschlagung der Umsatzsteuer ausschlaggebend ist, ist für Rechnungen für Leistungen, die von Juli bis Dezember erbracht werden, auch bereits der gesenkte Umsatzsteuersatz von 16% zu berechnen.

Tricky sind alle Leistungen, die sich über den Zeitraum des 2. Halbjahres 2020 hinaus ziehen, da diese nur anteilig mit dem verringerten Steuersatz berechnet werden dürfen (siehe unten). Hier sprichst du am besten mit deinem Steuerberater.

Und wenn ich Produkte verkaufe?

Umsatzsteuer wird dann fällig, wenn die Leistung erfolgt, also wenn die Ware deinen Kunden erreicht. Im Grunde gilt der gesenkte Umsatzsteuersatz für alle Produkte, die ab 1. Juli an deinen Kunden geliefert werden - theoretisch sind damit auch schon Bestellungen aus dem Juni (und möglicherweise sogar früher) betroffen. Praktisch ist das aber aus meiner Sicht überhaupt nicht handelbar (wie gesagt, ich bin kein Steuerberater, ich erwarte aber, dass es hier Widerspruch geben wird, und lasse das daher offen).

Für OXID Shops gibt es ein Modul, das Umsatzsteuersätze im Shop zum Stichtermin automatisch ändert (siehe weiter unten). Damit gilt dann der neue Steuersatz für alle Bestellungen ab dem Stichtag.

Worauf muss ich bei der Umstellung noch achten?

Die Frage, was mit Leistungen ist, die sich in den Zeitraum der Absenkung erstrecken, ist aus meiner Sicht noch weitgehend ungeklärt. Viele Leistungen und vor allem auch Abos und Jahreskarten erstrecken sich ja über einen längeren Zeitraum, haben bereits begonnen, und sind teilweise auch bereits bezahlt. Nach der aktuellen Regelung müssen hier anteilige Erstattungen erfolgen.

Nicht nur für die Unternehmen wäre eine nachträgliche Korrektur bereits erfolgter Abrechnungen ein wahnsinniger Aufwand, sondern auch für die Finanzämter.  Auf der Seite von Haufe gibt es eine Übersicht über verschiedenste Sonderfälle und ihre (bisherige) Regelung. Vermutlich wird es hier weitere Rechtsprechungen geben.

Die Gesetzgebung spricht von Reduzierungen für Teilleistungen, wenn diese sinnvoll abgegrenzt werden können. Was allerdings "sinnvoll" ist, darüber lässt sich wohl streiten.

Achte auch auf die Rechnungen, die du selbst von anderen erhältst. Denn die gesenkte Umsatzsteuer gilt auch für die Vorsteuer. Zu viel gezahlte Vorsteuer kannst du nicht geltend machen und zahlst du aus eigener Tasche.

Was passiert, wenn ich etwas falsch mache?

Als UnternehmerIn bist du die Umsatzsteuer schuldig. Falsche Abrechnungen können dazu führen, dass du die Differenz selbst tragen musst.

Das Problem dabei: Wenn du zu viel Umsatzsteuer berechnest, musst du diese auch abführen, der Unternehmer, der sie dir schuldet (oder bereits gezahlt hat), kann sie aber nicht als Vorsteuer ansetzen.

Das gilt übrigens auch umgekehrt für falsch ausgestellte Rechnungen, für die du vorsteuerabzugsberechtigt bist.

Und natürlich ist zu bedenken, dass am 1. Januar 2021 alles genau in die umgekehrte Richtung gilt.

Wie stelle ich meinen OXID Shop am sinnvollsten um?

Es gibt ein kostenfreies Modul von D3 Data Development für OXID 4.10 und 6.x, auf das ich auch bereits im Newsletter am letzten Freitag verlinkt habe.

Hier findest du das Modul für OXID 4.10 / 5.3.

Hier findest du das Modul für OXID 6.x.

Wie immer sind wir gerne bei der Installation und beim Test behilflich, sprich uns einfach an.

Das Modul ändert die Umsatzsteuersätze im OXID Shop per Cronjob exakt zum richtigen Zeitpunkt (1. Juli, 0 Uhr).

Dabei werden sowohl der Regel-Steuersatz als auch die ggf. direkt an den Artikeln gepflegten Steuersätze angepasst.

Das Modul stellt auch die Steuersätze zum 1. Januar 2021 wieder zurück.

Wann sollte ich mich darum kümmern?

Je schneller, desto besser 🙂

Informiere dich (am besten bei deinem Steuerberater), inwieweit die Umstellung für dich relevant ist. Prüfe, wie und wo dein Rechnungsprogramm auf den neuen Steuersatz umgestellt werden kann.

Gerade wenn du einen Online-Shop betreibst, solltest du rasch handeln. Wir empfehlen ohnehin, jedes neue Modul vorab in einem unabhängig laufenden Testsystem komplett durchzutesten, bevor es im Liveshop aufgespielt wird. Die Zeit ist knapp, und viele Agenturen können sich gerade auch nicht über Langeweile beklagen. 😉

Wo finde ich weitere Informationen?

Einen groben Überblick über die Regelung findest du auf dieser Seite von anwalt.de.

Auch bei Haufe wird ein Überblick gegeben und einige Fragen beantwortet, hier wird auch auf besondere Leistungen detailliert eingegangen.

Hier kannst du nachlesen, was im zweiten Corona-Steuerhilfegesetz noch festgelegt wurde.

Kann ich dagegen Einspruch erheben?

Ehrlich gesagt habe ich mit massivem Protest gerechnet, der aber bislang ausgeblieben ist - zumindest ist sie mir nicht bekannt. Vielleicht ist vielen der Umfang der Regelungen und der damit verbundenen Aufwand noch nicht bewusst. Der Mehr-Umsatz, der damit (vielleicht) zu erwarten ist, ist jedenfalls dem gegenüber einfach nur lächerlich.

Ich sehe es einfach nur als weitere Beschäftigungsmaßnahme, für die die meisten Unternehmen derzeit eigentlich überhaupt keinen Kopf haben.

Falls du eine Petition kennst, lass mich gerne davon wissen.

Oder siehst du das vielleicht ganz anders? Ich freue mich auf deinen Kommentar.

Kategorien: Recht & Sicher | Schlagworte: Mehrwertsteuer, Online-Shops & Oxid eShop

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